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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 139/18   

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https://dejure.org/2018,88455
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 139/18 (https://dejure.org/2018,88455)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.11.2018 - L 2 R 139/18 (https://dejure.org/2018,88455)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. November 2018 - L 2 R 139/18 (https://dejure.org/2018,88455)
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  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 248/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Weiterbewilligung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 139/18
    Eine erneute Ablehnung entsprechender Ansprüche in Beantwortung eines gesondert geltend gemachten Weitergewährungsantrages betrifft einen Teil des bereits streitigen Zeitraums und nicht etwa einen nachfolgenden Zeitraum, der wegen eines notwendigen Wechsels der Tatsachengrundlage prozessual gesondert zu betrachten wäre (vgl. BSG, Beschluss vom 17. August 2017 - B 5 R 248/16 B - juris).

    Das BSG geht in diesem Zusammenhang von (die bisherige Ablehnung ersetzenden) Neuregelungen aus, über die in unmittelbarer Anwendung der Norm des § 96 SGG zu entscheiden ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. August 2017, aaO, Rn. 9).

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 85/09 B

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 139/18
    Zumutbar sind hiernach alle Tätigkeiten auf derselben qualitativen oder der nächstniedrigeren Stufe (BSG, B.v. 27. August 2009 - B 13 R 85/09 B).

    Ausschlaggebend für die Einordnung eines bestimmten Berufs in dieses Mehrstufenschema ist allerdings nicht allein die Dauer der absolvierten förmlichen Berufsausbildung; zu berücksichtigen ist vielmehr die Qualität der verrichteten Arbeit insgesamt, d.h. das aus einer Mehrzahl von Faktoren ermittelte "Gesamtbild" der Arbeit und seines Werts für den Betrieb auf der Grundlage der in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a.F. am Ende genannten Merkmale der Dauer und des Umfangs der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit (BSG, B.v. 27. August 2009, aaO).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 139/18
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 139/18
    Beweisanträge, die so unbestimmt bzw. unsubstantiiert sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungs- und damit beweiserheblichen Tatsachen aufdecken soll bzw. die allein den Zweck haben, dem Beweisführer, der nicht genügend Anhaltspunkte für seine Behauptungen angibt, erst die Grundlage für substantiierte Tatsachenbehauptungen zu verschaffen, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen; sie sind als Beweisausforschungs- bzw. -ermittlungsanträge auch im vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig (BSG, U.v. 19. Oktober 2011 - B 13 R 33/11 R -).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 139/18
    Jeweils entsprechende Strecken sind auf dem Heimweg zu bewältigen, so dass die Gehfähigkeit des Versicherten insofern viermal am Tage gefordert wird (BSG, U.v. 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 139/18
    Darunter ist im allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, U.v. 9. Oktober 2007 - B 5b/8 KN 3/07 R - mwN).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 139/18
    Der Kläger hat zwar vor Jahrzehnten den Beruf eines Fleischers erlernt, es ist aber nicht erkennbar, dass der (die materielle Beweislast tragende) Kläger diese gelernte Tätigkeit auch im Rahmen seiner letzten versicherungspflichtigen Tätigkeit verrichtet hat (oder diese jedenfalls während derjenigen letzten versicherungspflichtigen Tätigkeit ausgeübt hat, welche er bei im wesentlichen ungeschwächter Arbeitskraft nicht nur vorübergehend über eine nennenswerte Zeit hinweg ausgeübt hat; vgl. zu diesen Kriterien BSG, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 4a RJ 53/84 -, SozR 2200 § 1246 Nr. 130).
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 139/18
    Dabei darf grundsätzlich keine Verweisung auf Tätigkeiten erfolgen, die eine Ausbildung oder betriebliche Einweisung und Einarbeitung von mehr als drei Monaten erfordern, solange diese Einweisung und Einarbeitung noch nicht abgeschlossen ist (BSG, U.v. 17. Dezember 1976 - 5 RJ 86/73 - und U.v. 22. September 1977 - 5 RJ 96/76 - BSGE 44, 288).
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